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Home Aktuell Wohngemeinschaften für Beatmungspatienten fällt nicht unter das Wohn- und Teilhabergesetz

Wohngemeinschaften für Beatmungspatienten fällt nicht unter das Wohn- und Teilhabergesetz

 bpa  DER PFLEGEDIENST 5/2009

RECHT

Gerichtsurteil_Wohngemeinschaft_bpa_5_2009

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Aktualisiert (Freitag, den 08. Januar 2010 um 15:12 Uhr)

 
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